Vorbeugender baulicher Brandschutz

Brandschutznachweis | Brandschutzkonzept

Brandschutznachweis und Brandschutzkonzept sind bautechnische Nachweise zur zielorientierten Gesamtbewertung des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes.

Brandschutznachweis und Brandschutzkonzept sind bautechnische Nachweise, die zusätzlich zu den Bauvorlagen zu erstellen sind.

Der Bestandsschutz

Bestehende Gebäude, die nach dem damaligen gültigen Baurecht errichtet wurden, dürfen erhalten und weiter genutzt werden, auch wenn sie dem heute gültigen Baurecht nicht mehr entsprechen.

Der Bestandsschutz besteht nicht,

  • bei illegal errichteten Gebäuden,
  • bei (ungenehmigten) An- und Umbauten,
  • wenn die materiellen Anforderungen bereits bei der Erstellung nicht eingehalten wurden.

Der Bestandsschutz endet,

  • wenn in die Substanz eingegriffen wird, z. B. durch Instandhaltungsarbeiten, Umbau- und Anbauten u. Sanierungsmaßnahmen,           
  • wenn eine Einheit in ihren Abmessungen verändert wird,
  • wenn sich die Nutzung der Immobilie verändert,
  • wenn Gefahren für Leben und Gesundheit der Nutzer, unzumutbare Belästigungen der Allgemeinheit oder der Nachbarschaft bestehen oder entstehen könnten.

Allgemeine Schutzziele

Allgemeine Anforderungen nach § 3 HBO
Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und natürliche Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden. .........

Brandschutz § 14 HBO
Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Schutzziele

  • der Schutz von Leben und Gesundheit,
  • der Erhalt der Bausubstanz und der Struktur des Gebäudes,
  • die Sicherung des Inhaltes des Gebäudes,
  • die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes,
  • die Vermeidung wirtschaftlicher Verluste.

Nutzungsanalyse

Die Nutzungsanalyse dient dem Zweck, die Brandentstehungsrisiken einzu-schätzen und daraus Schutzziele abzuleiten und festzulegen.

Dazu gehören:

  • die Nutzung des Gebäudes,
  • die Anordnung der Räume mit ihren unterschiedlichen Brandlasten,
  • die Festlegung der Nutzungsabschnitte,
  • das Abschätzen der Brand-, Rauchentstehungs- und Ausbreitungsrisiken,
  • die Berücksichtigung der Arbeitsabläufe und Materialflüsse, Personen- und Besucherströme und der Organisationsaufbau.

Aus den Rahmenbedingungen ergeben sich der Gebäudetyp, die Rettungswegführung und die Brand- und Rauchabschnitte.

Die Bildung von nutzungsabhängigen Rauch- und Brandabschnitten ist so zu planen und auszuführen, dass das Übergreifen von Feuer und Rauch in andere Abschnitte verhindert wird und zwei voneinander unabhängige Rettungswege verfügbar sind.

Im Brandfall kann so der Totalausfall der baulichen Anlage verhindert werden.