Projektentwicklung

Die Projektentwicklung ist die nutzerspezifische Konzeption von Immobilien. Sie kann bei Neubauten und/oder bei bestehenden Liegenschaften vorgenommen werden.

1. Beratung

Die Projektentwicklung ist die Summe aller Untersuchungen, Entscheidungen, Planungen und weiterer vorbereitender Maßnahmen, die erforderlich sind, um ein Grundstück zu bebauen und eine bestehende Immobilie zu verändern oder zu erweitern.

 

Sie stellt eine individuelle Planung dar, bei der die Gedanken und Vorstellungen des Kunden mit den Erfordernissen und Vorschriften verknüpft und in eine Planung umgesetzt werden. 

2. Gebäudeplanung

Sie wird vorgenommen, wenn

  • außergewöhnliche Nutzungen,
  • besondere Gestaltungen,
  • neuartige Grundrisskonzeptionen gewünscht sind oder
  • in sonstiger Art und Weise von dem Üblichen abgewichen werden soll.

3. Die Umsetzung

Es werden unter anderem

  • die Möglichkeiten und Erfordernisse von Bauplanungs- und Bauordnungsrecht,
  • die mögliche Grundstücksausnutzung,
  • die Rentabilität,
  • der Wiederverkauf,
  • der vorbeugende bauliche Brandschutz,
  • der Wärme- und Schallschutz,
  • die Statik und
  • alle Kosten erfasst und berücksichtigt.

 

Bei Abbruch und/oder Veränderungen im Bestand ist zu prüfen, wie sich das Vorhaben in Bezug auf eine bessere Flächenausnutzung oder höherer Rentabilität gestalten lässt.

 

Erst wenn ein Grundstück oder eine Immobilie in allen wesentlichen Kriterien bewertet und beurteilt ist, können sinnvolle und weit in die Zufunft reichende Entscheidungen getroffen werden.